Das Patenamt
Mit der Taufe erfahren meist Kinder, zuweilen auch Jugendliche und Erwachsene den Zuspruch Gottes am eigenen Leib. Werden Säuglinge und Kinder getauft, braucht es dazu Paten.
Ein geistliches Amt
In der Frühzeit der Kirche war der Pate ein Bürge. Er war für seinen Schützling verantwortlich und sorgte dafür, dass er mit dem neuen Glauben vertraut wird. Er konnte belegen, dass die Taufe gültig vollzogen war. Als geistliche Eltern sind die Paten auch heute für die Täuflinge da. Sie helfen dabei, in den Glauben und die Gemeinde hineinzuwachsen. Sie beten für ihre Patenkinder und können enge Vertraute sein, gerade in Fragen, die man je nach Alter nicht mit den Eltern besprechen möchte. Mit ihrem Bekenntnis und mit ihren Zweifeln bieten sie, wenn sie überzeugend zu beidem stehen, Orientierung.
Ein kirchliches Amt
Da die Paten Vertreter der Gemeinde sind, gehören sie dieser notwendig an. Wenigstens ein Pate soll evangelisch sein, daneben kommen auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen in Frage. Die Aufgabe, den Vollzug der Taufe zu bezeugen, besteht bis heute, falls etwa der Taufschein verloren geht. Darum sind Paten am besten im Gottesdienst bei der Taufe anwesend.
Vertrauter und Begleiter
Das Patenamt beginnt mit der Taufe, die meist im ersten Lebensjahr gefeiert wird. Sie endet aber nicht einfach so mit der Konfirmation, in der die Konfirmanden selber das Patenrecht erwerben. Denn auch nach dem 14. Lebensjahr kann es helfen, weiter einen vertrauten Gesprächspartner zu haben - oder im Falle einer Taufe im Erwachsenenalter so jemanden zu finden.
Kleingedrucktes
Die Aufnahme in das Patenamt ist darum eine verbindliche Zusage, für das Patenkind zu sorgen. Sie ist auch kirchenrechtlich geregelt. Dort sind die Voraussetzungen beschrieben, die man mitbringen muss, oder wie verfahren wird, wenn sich keine Paten finden und etwa die Gemeinde welche stellt. Wichtiger aber ist natürlich die Frage, ob die Paten Zeit und Interesse aufbringen wollen, sich um ihr Patenkind zu kümmern. Das ist ein ernstes Versprechen, das Kirchenrecht schließt etwa eine nachträgliche Streichung oder spätere Eintragung von Paten aus. Für ein Gespräch im Vorfeld oder zur Unterstützung in diesem Amt stehen die Pastoren gerne zur Verfügung.